hr1 Möglichmacher: Allgemeine Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die Aktion "hr1 Möglichmacher" vom 10.03. – 17.04.2025 akzeptiert:

1. Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.  

2. Das jeweilige Projekt des Tages wird nach Anmeldung über hr1.de von einer hr1-Jury anhand redaktioneller Parameter ermittelt. Die hr1 Moderator*innen haben auf die Entscheidung der Jury keinen Einfluss. 

3. Der/die Mitspielende beantwortet im Rahmen eines Speedquiz' während der Live-Sendung "hr1 am Morgen" innerhalb von einer Minute so viele Fragen wie möglich. Für jede richtige Antwort gewinnt der/die Mitspielende 100 Euro für sein/ihr nachhaltiges Projekt. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt per Überweisung auf ein in Deutschland registriertes Bankkonto. Der/die Gewinner*in muss jeweils auch Kontoinhaber sein.  

4. Der Gewinn wird dem/der Gewinner*in von Dritten (Preisstifter: LOTTO Hessen GmbH), nicht vom Hessischen Rundfunk bereitgestellt. Ausschließlich die Gewinnabwicklung bzw. die Überweisung des Geldbetrages wird vom Hessischen Rundfunk vorgenommen – ab dem Zeitpunkt, ab dem das Geld dem Hessischen Rundfunk zur Verfügung gestellt wird. 

5. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person sind nicht möglich. 

6. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel über Anbieter von Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da solche Anbieter die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen diese Anbieter vor.  

7. Die Teilnehmer*innen müssen die für die Ermittlung der Gewinner notwendigen Daten über ihre Person angeben. Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass der Hessische Rundfunk diese Daten für die Dauer der Abwicklung des Gewinnspiels speichert.  

8. Sollte der/die Teilnehmer*in nicht mehr damit einverstanden sein, muss er/sie dies dem Hessischen Rundfunk schriftlich mitteilen. Die Daten werden dann gelöscht. Die Adresse lautet:  

Hessischer Rundfunk 
Anstalt des öffentlichen Rechts
hr1 Marke
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
E-Mail: hr1-oap@hr.de  

9. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer*innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Weitere Informationen zur Datenschutzerklärung des Hessischen Rundfunks finden Sie unter https://www.hr.de/datenschutz/index.html. 

10. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen können in den Online-Angeboten, in Print, im Fernsehen und Hörfunk mit Bild und Ton – jeweils namentlich – veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- oder Bildmaterial im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der hr ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel auch auf Dritte (insbesondere andere Medienunternehmen) zu übertragen. 

11. Mitarbeiter*innen des Hessischen Rundfunks, deren Angehörige, die am Gewinnspiel beteiligten Preisspender*innen und deren jeweilige Angehörige sowie alle mit der Durchführung der Aktion beschäftigten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige in diesem Sinne sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eltern, Kinder und Enkelkinder des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen, Geschwister des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen und Ehegatten, Kinder und Eltern der Geschwister.  

12. hr1 behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.  

13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

 Hier können Sie die Teilnahmebedingungen downloaden.

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Teilnahmebedingungen Möglichmacher 2025

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Quelle: hr1